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Channel: Dialog für Sachsen » Drogenpolitische Leitlinien
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Leitlinien für Drogenpolitik und Suchtprävention in der Diskussion

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Auch auf dem Gebiet der Drogenpolitik tut sich seit geraumer Zeit wieder etwas in unserem Landesverband. Mit einem etwas holprigen Verfahren auf dem Erfurter Programmparteitag hat sich DIE LINKE auch zu diesem Thema zu Wort gemeldet und eine eigene Position beschlossen. Stark verkürzt und teilweise schlicht falsch war die mediale Wiedergabe in der Folge. Dennoch: Die Thematik ist nun Bestandteil unseres Parteiprogramms und in etwas anderer Form auch unseres Bundestagswahlprogramms. Gerade im Wahlkampf werden wir uns also hochdosiert auch zu diesem Thema mit unseren politischen MitbewerberInnen auseinandersetzen müssen. Das reicht uns aber nicht. Wir sind keine Partei für den Wahlkampf, wir sind die Partei für den Alltag und wir nehmen die Entwicklungen in unserem Land sehr ernst.

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Bild:  Petra Bork / Pixelio

Der Landesvorstand hat sich deshalb schon frühzeitig zur Aufgabe gemacht, die wenigen Zeilen im Parteiprogramm mit einem eigenen Leitlinienpapier zu untersetzen. Mit dem vorliegenden Entwurf der “Leitlinien für Drogenpolitik und Suchtprävention” zeigen wir, dass DIE LINKE selbstverständlich nicht frei von gesundem Menschenverstand ist, dass wir uns ernsthaft Gedanken über die seit vielen Jahrzehnten erfolglose Sucht- und Drogenpolitik in Deutschland und damit auch in Sachsen machen und das es uns keineswegs darum geht, “harte” Drogen im Angebotsportfolio des Discounters von nebenan zu etablieren.

 

Das zeigen die Kernforderungen unserer Leitlinien:

Wir wollen einen Ausbau und eine langfristige Sicherung der Präventions- und Überlebenshilfeangebote in Sachsen

Stellen- und Mittelkürzungen in den sächsischen Suchtberatungs- und -behandlungsstellen sind unverantwortlich und gefährlich. Ballungszentren und ländliche Regionen müssen gleichermaßen gut aufgestellt sein, auch um auf wechselnde Bedingungen in der Suchthilfearbeit reagieren zu können. Niedrigschwellige Überlebenshilfeangebote dürfen nicht kaputt gespart werden, sie bieten oft die einzige Kontaktanbahnungsmöglichkeit für die Fachkräfte der Suchthilfe. DIE LINKE in Sachsen setzt sich außerdem für eine breite und gesicherte Angebotsstruktur im Bereich der Suchtpräventionsarbeit ein. Das bedeutet für uns auch, dass schon in vorschulischen Einrichtungen mit Themenkomplexen gearbeitet werden muss, die für ein späteres Suchtverhalten von Bedeutung sein können.

 

Bundesrechtlich genehmigte Verfahren müssen endlich in Sachsen zur Anwendung kommen

Wir wollen, dass moderne und wissenschaftlich nachweisbar bessere Behandlungsmethoden endlich umgesetzt werden. Das Betäubungsmittelrecht sieht explizit Methoden vor, die lediglich mittels Landesverordnung umgesetzt werden müssten. Die sächsische Staatsregierung weigert sich jedoch vehement und spielt damit mit der Gesundheit und den Leben Betroffener. Konkrete Beispiele sind hier die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung oder die geregelte Einrichtung von Drogenkonsumräumen mit medizinischer Betreuung in Kooperation mit den Trägern der Suchthilfe.

 

DIE LINKE in Sachsen will endlich eine einheitliche Regelung zum Umgang mit “geringen Mengen” in der Strafverfolgung gem. § 31a BtMG

Als eines der letzten Bundesländer in Deutschland hat der Freistaat Sachsen keine eindeutige Geringe-Mengen-Regelung im Umgang z.B. mit Cannabis im Bereich der Strafverfolgung. Die Polizei ist angehalten auch bei Kleinstmengen Strafanzeige zu erstatten, wohlwissend, dass die Verfahren gemeinhin wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Vor dem Hintergrund, dass bereits das Bundesverfassungsgericht diesen Umgang als “unverhältnismäßig” einstufte, behindert dies eine effektive Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Generell stehen wir für eine bundeseinheitliche Regelung zum Umgang mit “geringen Mengen”.

 

Sachsen muss Methoden und Praktiken der Minimierung von Gesundheitsschädigungen entkriminalisieren und ausbauen

Schadensminimierende Angebote der Suchthilfe, wie der Tausch gebrauchten Spritzbestecks, Safer-Use-Methoden („sicherer Gebrauch“) zur Vermittlung von weniger riskanten Konsumpraktiken oder das Drug-Checking (labortechnische Substanzkontrolle) dürfen nicht weiter kriminalisiert und als Sucht fördernd verschrien werden. Nachweisbar führen solche Maßnahmen zu weniger Neuinfektionen, Krankheitsübertragungen,  Vergiftungserscheinungen und Todesfällen – nicht jedoch zu einem Anstieg der Konsumentinnen und Konsumenten.

 

Sucht- und Drogenpolitik gehört in Sachsen endlich auf solide Füße gestellt

Ein Suchthilfeplan, wie wir ihn für Sachsen wünschen, enthält wichtige Informationen über die aktuelle Situation der Suchtkrankenhilfe, evaluiert sucht- und drogenpolitische Maßnahmen hinsichtlich ihrer Aktualität und Wirksamkeit und benennt konkrete Erfordernisse, wie bspw. Flächendeckung der Hilfeeinrichtungen, Personalschlüssel und Fachkraftäquivalenzen oder Richtlinien zur Qualitätssicherung in der Suchthilfe.

 

Das ausführliche Dokument der Drogenpolitischen Leitlinien der Partei DIE LINKE.Sachsen finden Sie hier!

Weitere Diskussionen im Dialog für Sachsen zum Thema finden Sie unter der Rubrik Drogenpolitische Leitlinien


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